Zusammenkunft (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 13:18 (vor 4362 Tagen) @ Trick27

Hallo,

ja das SGB IX sieht dieses nicht vor. Doch es gibt für solche Treffen die Möglichkeit, dass die GSchwbV ALLE SchwbVn zu einer Versammlung einlädt, analog der Betriebsräteversammlungen. Das ermöglicht das SGB IX. Auch gibt es oftmals Arbeitskreise der IA und/ oder VdK welche man dann besuchen kann, denn diese laufen unter Schulungsmaßnahmen. Dazu gibt es dann auch entsprechende Einladungen. Da können sich ja dann alle interessierten SchwbV anmelden.

PS:
Mein Name ist so schön auch ohne das "t" am Ende zusätzlich ;-)

Ach ja, Dnake auch für das Lob. Besonders, weil ich hin und wieder ja etwas "klarer" Antworte ;-)
Doch es soll ja alle nur anregen und allen helfen, ggf. etwas selbstständiger zu werden. Denn ich bin ja überzeugt, wir ALLE können es, auch Ihr. Alleine sich dem Manadt zu stellen ist ja schon sehr lobenswert. ;-)


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