Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen (Wahlen)
Hallo,
vielen Dank für die Info und den Link natürlich - war sehr hilfreich.
Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, endet die Amstzeit der SBV jeweils an den Standorten die sich verselbstständigt hatten.
Am Hauptsitz war jedoch keine Verselbstständigung notwendig. Ich gehe also davon aus, dass hier die SBV weiter bis zum Ende der regulären Amtszeit bestehen bleibt, und darüber hinaus für die Belange der Schwerbehinderten an allen Standorten verantwortlich ist, die nicht mehr einer Verselbstständigung unterliegen.
Habe ich das soweit richtig rekapituliert>!
mfg und Danke.