Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen (Wahlen)
Hallo,
» Habe ich das soweit richtig rekapituliert>!
JA! So ist es!! Anders nur, wenn ein Neuer Betrieb/Dienststelle entsteht! Also die aufnehmende auch nicht mehr in ihrem Alten Status bleibt, sich also rechtlich nicht verändert.