Erstantrag (Antragstellung / Widerspruch)

chaweng, Hessen, Friday, 11.05.2012, 06:42 (vor 4379 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "chaweng",
»
» die optimale Stelle zum Nachschlagen für diese Frage wären §§ 14 und 69 SGB
» IX!
»
»
» Also schaue dort nochmals nach!
»
» Nur auch immer bedenken, es gibt viele "Kannentscheidungen". Also ggf. erst
» einmal nur höflich anfragen beim VA!

Hallo Herr Hackenberger,

danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich §14 richtig verstanden habe, sollte die Feststellung eigentlich nicht länger als 3-4 Monate dauern.( Falls mehrere Gutachten eingeholt werden müssten)Mein Personaler hat mir gestern erzählt, dass in seinem Bekanntenkreis jemand seit fast einem Jahr auf die Feststellung warten würde.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Was hat der Betreffende noch für Möglichkeiten (ausser beim Amt anrufen)>

--
chaweng


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