Restbetrieb nach Betriebsübergang, Übergangsmandat (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 14.05.2012, 11:06 (vor 5275 Tagen) @ Cordula

Hallo,

schaue einmal unter A-Z "Restmandat und Übergangsmandat". Auch einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13045]hier lesen[/link] und bitte beachten, auch dort der TIPP mit A-Z und Suchfunktion.

Doch schon einmal soweit, VPSchwb ist übergegangen, also aus dem Betrieb in welchem sie gewählt wurde ausgeschieden. Somit verliert sie, hat sie dort ihr Mandat mit dem Tag des Ausscheidens verloren. Der Stelli rückt nach und da es nun keine Stelli mehr gibt (du schriebst ja etwas von Gewählten) muss der nun in die Position des VPSchwb nachgerückte Stelli, Nachwahlen zur Stelliwahl einleiten. Da man aber bei der Erstwahl sich auf die Wahl von "nur" (was immer ungeschickt ist/sein kann) verständigt hat, kann nun auch NUR ein (1) Stelli nachgewählt werden.

PS: Rest bzw Übergangsmandate bei der SchwbV gibt es nicht, wenn es eine GSBV / KSBV gibt, da diese ja immer sofern es keine örtl. SBV gibt dort auch das örtl. Mandat vollumfänglich also mit allen Rechten aber auch allen Pflichten wahrnehmen. Hier unterscheiden wir uns von BR.


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