Zusatzurlaub auch bei Arbeitsunfähgkeit (Zusatzurlaub)
Hallo Koste,
die Antwort findet man im Bundesurlaubsgesetz § 6 und in den Urteilen betreffend Unverfallbarkeit von gesetzl. Urlaubsansprüchen der wegen AU nicht mehr genommen werden kann. Dieses Thema haben wir hier auch im Forum mehrfach behandelt.