Schwerbehinderung USA (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Friday, 08.06.2012, 09:48 (vor 4312 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula,

es gilt UNVERÄNDERT das deutsche Arbeits- und Sozialrecht weiter. BR und SBV sollten ggf den AG stets daran erinnern und vor allem aber die AN aufklären. Und das Betriebsverfassungsgesetz (Works Constitution Act) in Englisch gibt's hier.

Aber Du kannst einmal aus Interesse hier lesen:
Americans with Disabilities Act
http://amrecht.com/claudius1.shtml

Doch wie o. erwähnt, das BetrVG und SGB IX gilt unverändert weiter.

Kontextlink:
US AG müssen auf Arbeitnehmerrechte hinweisen
http://www.expat-news.com/3529/recht-steuern-im-ausland/us-arbeitgeber-mussen-auf-arbeitnehmerrechte-hinweisen/


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