Betriebsarzt fügt auf altem Untersuchungsergebnis weitere Einschränkunge (Allgemeines)

Hans, Hessen, Monday, 11.06.2012, 11:01 (vor 5247 Tagen)

Hallo zusammen,

ein Kollege ist nach längerer Krankheit wieder im Betrieb zurück.
Aufgrund seiner Behinderung soll er eine andere tätigkeit als bisher ausüben.
Der Kollege hat sich als Schwerbehinderter auf eine Stelle beworben.
Als der Kollege aus der Krankheit wieder zurückkehrte, wurde er im April betriebsärztlich untersucht. Bei der Untersuchung wurde als Ergebnis keine
Einschränkungen ausser Stressvermeidung attestiert. Bei der Vergabe der Stelle wurde der kollege nicht berücksichtigt, obwohl die Eignungsvoraussetzungen gegeben waren.
jetzt hat der Kollege ein Schreiben des betr.Dienstes erhalten, welches als
Begleitschreiben den Bezug auf eine Untersuchung vom Juni d.J.hat.
Als Anlage wurde das Attest des betr.Ärztlichen Dienstes beigefügt, welches
das Atttest vom April ist, aber bei dem noch Einschränkungen eingfügt wurden.
Mit diesen Einschränkungen wäre er für die Stelle ungeeignet.
Das allerbeste ist natürlich, dass der Kollege im Juni nie vorstellig war beim
Werksarzt.
Anscheinend will man durch das Attest erreichen dass der Kollege nicht berücksuichtigt wird.

Meine Frage: Kann ein Arzt ein Attest, dass er erstellt hat, rückwirkend ohne erneute Untersuchung ändern, sodass sich für die Mitarbeiter Nachteile ergeben.

Danke für Eure Antworten.


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