Frage nach Beteiligungswunsch der SBV bei Einladungsschreiben (Einstellung)

AntonH, Bayern, Wednesday, 13.06.2012, 18:51 (vor 4334 Tagen)

Liebe SBVler,
das Forum hier finde ich sehr fundiert und ich konnte schon viele Anregungen finden.
Da ich z.Zt. Urlaubsvertretung für die SBV bin habe ich mal eine Frage, die ich so noch nicht finden konnte:
Die SBV hatte mir vor meinem Urlaub mitgeteilt, dass während Ihrer Abwesenheit Vorstellungsgespräche stattfinden werden und ich evtl. daran teilnehmen soll. Nun habe ich heute an meinem 1. Arbeitstag im Mail Postfach von der Personalsachbearbeiterin eine E-Mail vorgefunden in der Sie schreibt "...möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Anwesenheit bei den Vorstellungsgesprächen nur notwendig ist, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin dies wünscht. Bisher ist dies noch nicht der Fall..." Es wurde allerdings schon während meiner Abwesenheit der SBV und mir mitgeteilt, dass auch 2 Schwerbehinderte eingeladen wurden. Im folgenden Gespräch mit der Personalerin stellte sich dann heraus, dass es wohl bei unserer Personalabteilung üblich ist, dass bei den Einladungsschreiben sinngemäß der Satz steht, dass die Schwerbehinderten das Recht haben die SBV beim Gespräch dabei zu haben und falls sie das wünschen das mitteilen sollen. Ich habe die Personalerin darauf hingewiesen, dass ich diese Formulierung für Bedenklich halte und Ihr angeboten eine unverfängliche Formulierung zur Verfügung zu stellen.
Im Thread [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12664#p12668]http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12664#p12668[/link] steht "
» Der Arbeitgeber kann allenfalls in betont neutraler Form den sb Bewerber
» auf sein gesetzliches Ablehnungsrecht hinweisen. Dazu befragen darf er den
» sb Bewerber aber nicht schriftlich, nicht formularmäßig und nicht mündlich.
JA, stimmt so!! Aber dann darf er nicht nur darauf hinweisen, dass der Schwerbehinderte die Teilnahme ablehnen kann, sondern muss auch auf das gesetzl. Teilnahmerecht hinweisen. Also pro und kontra. Denn sonst wäre es wieder suggestiv."
Ich würde mich freuen wenn jemand hier eine hilfreiche Formulierung weiß.
Am liebsten wäre mir eigentlich wenn dieser Satz ganz gestrichen wird.

Zum ganzen Verfahren möchte ich noch ergänzen, dass sich von den 2 sb-Bewerbern keiner auf die Einladung gemeldet hat und deshalb jetzt vermutlich kein sb beim Vorstellungsgespräch ist. Aus diesem Grund wurde jetzt auch die Notwendigkeit meiner Teilnahme beim Gespräch abgelehnt. Ich vermute mal, dass das auch nicht rechtens ist.

Ich weiß, dass ich bzgl. dieser Problematik mal mit der SBV sprechen müsste, das ist leider aus Zeitgründen bisher nicht möglich gewesen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

--
MfG
Anton H.


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