Frage nach Beteiligungswunsch der SBV bei Einladungsschreiben (Einstellung)

AntonH, Bayern, Wednesday, 13.06.2012, 21:11 (vor 4357 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Vielen Dank für die Umfangreiche und äußerst schnelle Antwort.

Das werde ich mal der SBV zum Lesen geben und mit ihr besprechen wie wir vorgehen.
Grundsätzlich denke ich, dass das Personalamt hier einfach nur unwissend ist und sich dem ordnungsgemäßen Verfahren nicht sperren wird. Allerdings muss es halt gut aufbereitet "vorgekaut" werden. Ich denke, dass hier auch unsere SBV und ich noch Nachholbedarf haben.

Das Thema BA-Schwb § 98 SGB IX hatte ich auch schon auf meiner Frageliste. Ich muss zugeben, dass ich bisher nichts von dieser Funktion wusste. Ich weiß auch nicht wer diese bei uns bekleidet.

Schönen Abend noch

Anton

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MfG
Anton H.


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