Vorstellungsgespräche/Eignungstest (Allgemeines)
Hallo,
» Es laufen ab nächste Woche in unserem Unternehmen Vorstellungsgespräche.
» Soweit so gut. Die Bewerbungsunterlagen habe ich alle geschichtet.
Gut!
» Neben vielen Bewerbern sollten auch drei schwerbeh.Bewerber eingeladen
» werden. Heute habe ich eine Liste - über den Personalrat - erhalten wo erst
» einmal die Termine für die nicht schwerbeh. Bewerber vergeben wurden.
Dagegen ist erst einmal nichts einzuwenden. Der AG muss ja hier den § 82 SGB IX beachten. Also alle nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen würde. Weiter, die SchwbV ist bei allen Vorstellungsgesprächen dabei.
» Darauf hin habe ich mich jetzt sofort beim Personalchef für ein Gespräch
» beim angemeldet.
Dort kannst Du ja einmal den Grund nachfragen. Dann klärt sich ggf. alles sehr schnell.
» Meine Frage: Da ich den genauen Hintergrund dieser Vorgehensweise des AG
» bisher nicht kenne, habe ich die Möglichkeit das Bewerbungsverfahren
» auszusetzen>
NEIN!!! Die Gründe Maßnahmen auszusetzen ergeben sich abschließend im § 95 Abs. 2 SGB IX. Die SchwbV könnte hier handeln, wenn der AG bevor die schwerbehinderten Bewerber beim Vorstellungsgespräch waren, Einstellungen aus dieser Bewerbungsrunde vornehmen möchte. Also den § 82 SGB IX nicht beachten würde.
PS: Hinweis betreffend Deines Profils.
Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der ATZ (passiven Phase) gehören rechtlich nicht mehr zum Betrieb. Daher gibt es hier auch keine Zuständigkeit der SchwbV mehr.