Tätigkeitswegfall (Allgemeines)
Hallo Martin,
» Diese Bestimmung kennt außer einigen VP's kein Mensch und sie ist
» vermutlich deshalb auch nicht viel Wert oder>
Eine solche Aussage eines Mandatsträgers macht mich betroffen. Denn wenn diese schon in eigener Sache so denken, wie wollen diese sich dann für die Rechte der Betroffene so wie im SGB IX umsetzen>
Den § 81 Abs. 4 SGB IX sollte daher zu mindest jeder Mandatsträger kennen und auch das Umsetzen angehen. Er sollte weiter darauf achten, dass der AG diesen bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten beachtet und anwendet. Weiter auch die Betroffenen über ihre Rechte aufklären. Dafür gibt es u.a. die Versammlungen der SchwbV.
Doch wenn der AG es nicht beachtet, muss letztlich der Betroffene sich sein Recht einfordern und ggf. auch einklagen. Denn es sind die Rechte der Betroffenen.
Doch der AG muss auch Schwerbehinderten "keinen Arbeitsplatz backen". Hier wäre es ratsam einmal auch die Kommentierung zum § 81 sehr intensiv zu lesen. Aber auch die hier ergangene Rechtsprechung. Man findet ja hier auf den Seiten und den Forumsbeiträgen vieles auch zu diesem Thema.
Zwei Dinge noch zum Schluss.
1. In eigener Sache ist man ge-/verhindert
2. Mandatsträger haben ja auch den besonderen Kündigungsschutz also auch einen guten Schutz bei Betriebsänderungen.
Letztlich die VPSchwb sollte hier gemeinsam mit dem BR frühzeitig das Thema angehen.
PS: Bitte nun aber auch das Profil vervollständigen.