Datenschutz nicht beachtet (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 06.07.2012, 10:05 (vor 4330 Tagen) @ kassandra

Hallo,

das bestimmte Daten unter den besonderen Sozialdatenschutz fallen könnte einer VPSchwb bekannt sein. Auch, dass man dann ggf bestimmte Fagen/Themen nicht allgemein oder gar nicht beantworten muss.

Hierunter fallen auch die Gründe einer Behinderung. Nicht aber die Auswirkungen. Letztere müssen ggf benannt werden, auch um einen Arbeitsplatz/Umfeld optimal auszustatten.

Was KEINER Verschwiegenheit unterliegt, ist das Mandat. Also, dass man VPSchwb ist! Im Gegenteil, dass muss betriebsbekannt sein.

Also, nun Regel-/ Gesetzeskonform handeln. Weiter versuchen fälschlich bekanntgewordene Daten wieder einzufangen bzw dafür Sorge tragen, dass sie nicht weiter verbreitet werden.

Auch hier den BASchwb § 98 SGB IX in die Pflicht nehmen. Der ist hier auch gefordert.

PS: Du bist wohl VPSchwb im Betrieb. Denn VPSchwb am Standort gibt es nicht. Die Vertretungen werden stets im/für den Betrieb gewählt, bzw dann noch die Stufenvertretungen.


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