Gleichstellung abgelehnt wegen wöchentl. Arbeistzeit unter 18 Stunden (Gleichstellung)

kerzenschein, NRW, Sunday, 08.07.2012, 08:43 (vor 4335 Tagen)

Guten Morgen!

Eine von uns vertretene Mitarbeiterin (BAT-KF) hat auf unseren Rat hin einen Antrag auf Gleichstellung gestellt (GdB zzt. 30 %).

Die MA arbeitet zzt. mit 15,25 Wochenstunden, wird von Seiten der Vorgesetzten immer wieder bedrängt, eine Änderungsvereinbarung mit einer geringeren Wochenarbeitszeit zu unterschreiben, da sie "nur noch beschränkt einsatzfähig ist und man keine Arbeit für sie habe."

Bei dem vom AG angestrebten Beschäftigungsumfang würde die MA unter die Grenze des Existentminimums fallen, also kommt dies nicht in Frage, daher haben wir Ihr zu einem Antrag auf Gleichstellung geraten (Erlangung des erhöhten Kündigungsschutzes).

Dieser Antrag wurde nun von der Agentur für Arbeit abgelehnt mit der Begründung, das lt. § 73 SGB IX Stellen mit weniger als 18 Wochenstunden nicht als Arbeitsplätze gelten.

Dies steht zwar so auch im Gesetz, erschliesst sich mir aber nicht, da gerade Menschen mit Einschränkungen / Behinderungen oftmals nur geringfügig/teilzeitbeschäftigt sind.

Nun meine Frage:

Ist hier bekannt, ob es ergänzende Rechtssprechung gibt, auf deren Grundlage die MA Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann>

Eine SBV existiert in dieser Gesellschaft (noch) nicht.
Durch Fusionen und Betriebsübergänge in den letzten Jahren existieren in einzelnen Tochtergesellschaften SBV'en, wir versuchen gerade abzuklären, inwiefern die Zuständigkeit der vorhandenen SBV'en auf die anderen Gesellschaften übertragbar ist bzw.ob eine Art Konzernbeauftragter eine Mölgichkeit wäre. Andernfalls werden wir als MV die Wahl initieren.

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Gruß Kerzenschein


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