Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.07.2012, 09:31 (vor 4312 Tagen) @ TMueller

» Hallo Miteinander,

Hallo,
»
» da ich ziemlich frisch zur Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter
» des Jobcenter Ostholsteins gewählt wurde, bin ich in dem Gebiet noch nicht
» so ganz fit und muss mir einige Wissenslücken erarbeiten.
Dann aber so schnell wie möglich ab zum ersten Grundlagenseminar. Mit allein "erarbeiten" wirst Du nicht weit kommen.
»
» Daher habe ich eine Frage, die für die erfahrenen Kollegen wahrscheinlich
» eine sogenannte "Beginner-Frage" ist.
Stimmt.

» Muss ich den Arbeitgeber über die Antragsstellung
» informieren>

Nein ! Das wäre ein schwerer Amtspflichtverstoss > § 155 Abs. 1 SGB IX
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__155.html[/link]

» Beste Grüße
&Tschüß
» Torben Müller
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


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