Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
» Hallo Miteinander,
Hallo,
»
» da ich ziemlich frisch zur Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter
» des Jobcenter Ostholsteins gewählt wurde, bin ich in dem Gebiet noch nicht
» so ganz fit und muss mir einige Wissenslücken erarbeiten.
Dann aber so schnell wie möglich ab zum ersten Grundlagenseminar. Mit allein "erarbeiten" wirst Du nicht weit kommen.
»
» Daher habe ich eine Frage, die für die erfahrenen Kollegen wahrscheinlich
» eine sogenannte "Beginner-Frage" ist.
Stimmt.
» Muss ich den Arbeitgeber über die Antragsstellung
» informieren>
Nein ! Das wäre ein schwerer Amtspflichtverstoss > § 155 Abs. 1 SGB IX
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__155.html[/link]
» Beste Grüße
&Tschüß
» Torben Müller
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang