Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
Hallo Torben,
der Antagsteller entscheidet im Antrag wer eingebunden und damit informiert wird, wie SBV/ BR und AG.
Doch wenn er den AG nicht beteiligt, lehnen idR die Agenturen fuer Arbeit die Gleichstellung mangels Wissen/ Entscheidungsmoeglichkeit ab.
Da ja Jobcenter doch sehr eng und nahe mit den Agenturen fuer Arbeit zusammenarbeiten, koennte gerade dieses Thema ggf bekannt sein. Man sitzt ja fast an der Quelle
Doch wie der Koll. schon geschrieben hat, Schulung ist wichtig.