Unterrichtungspflicht bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 13.07.2012, 09:50 (vor 4312 Tagen) @ TMueller

Hallo Torben,

der Antagsteller entscheidet im Antrag wer eingebunden und damit informiert wird, wie SBV/ BR und AG.

Doch wenn er den AG nicht beteiligt, lehnen idR die Agenturen fuer Arbeit die Gleichstellung mangels Wissen/ Entscheidungsmoeglichkeit ab.

Da ja Jobcenter doch sehr eng und nahe mit den Agenturen fuer Arbeit zusammenarbeiten, koennte gerade dieses Thema ggf bekannt sein. Man sitzt ja fast an der Quelle ;-)

Doch wie der Koll. schon geschrieben hat, Schulung ist wichtig.


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