Bewerbung von einem Verletztenrentner (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 19.07.2012, 17:29 (vor 5208 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

hat denn der AG dieses in der Stellenauschreibung so getan, also steht dieses in der Stellenausschreibung/Anzeige>

Denn er kann es nur wenn er es in der Stellenauschreibung/Anzeige so klar darstellt. Eine nachträgliche Aussage ist nicht möglich. Dann MUSS er gem § 670 BGB zahlen.


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