Bewerbung von einem Verletztenrentner (Allgemeines)
Hallo sedov,
hat denn der AG dieses in der Stellenauschreibung so getan, also steht dieses in der Stellenausschreibung/Anzeige>
Denn er kann es nur wenn er es in der Stellenauschreibung/Anzeige so klar darstellt. Eine nachträgliche Aussage ist nicht möglich. Dann MUSS er gem § 670 BGB zahlen.