Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ??? (Allgemeines)
Hallo BirgitKE,
§ 16 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
(5) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein.
Sorry, Du siehst beides gleichzeitig geht nicht. Also bleibe SchwbV, ist doch auch eine tolle Aufgabe. Weiter sollte man auch Mandatshäufungen möglichst vermeiden und mehreren Koll. hier eine Chance auf Mitarbeit in Vertretungen für MA zu arbeiten.