Schwerbehindertenvertr/Frauenvertretung Kombi zulässig ??? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 06.09.2005, 22:03 (vor 6824 Tagen) @ BirgitKE

Hallo BirgitKE,

§ 16 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

(5) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein.

Sorry, Du siehst beides gleichzeitig geht nicht. :-( Also bleibe SchwbV, ist doch auch eine tolle Aufgabe. Weiter sollte man auch Mandatshäufungen möglichst vermeiden und mehreren Koll. hier eine Chance auf Mitarbeit in Vertretungen für MA zu arbeiten. :-)


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