Schwerbehindertenausweis - Parkberechtigungen (Fragen zu einer Behinderung)

DoSto, Thursday, 26.07.2012, 14:56 (vor 4298 Tagen) @ k.t.hoffmann

Hallo Bernhard,

ich habe eine Frage zum Thema Nachteilsausgleiche. Ich weiss nicht genau, ob in den nachstehenden Festlegungen das und bindend ist oder ob die Merkzeichen auch einzeln gelten> Muss ein Schwerbehinderter, der Parkerleichterungen nutzen will, beide Merkzeichen haben und den entspr. GdB oder kann er auch nur das G oder das B haben und den entsprechenden GdB> Ich habe einen Schwerbehinderten, der das B erhalten hat und einen GdB von 90, dem aber das G und das aG verweigert wird. Wie interpretiere ich nun nachstehenden Auszug>

"... schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis

Mal abgesehen davon, dass ein Behinderter, der das B erhält, eigentlich auch die Voraussetzungen für das G erfüllt, heisst es doch bei den Voraussetzungen für das G oder aG, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt, wenn der Behinderte nur noch unter großer Anstrengung oder nur noch mit fremder Hilfe gehen kann. Denn das B bedeutet ja Begleitung!

Sehe ich das etwa falsch>

LG

DoSto

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DoSto


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