Schwerbehindertenausweis - Parkberechtigungen (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Thursday, 26.07.2012, 18:13 (vor 4298 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

"und" im Gesetz bedeutet immer das man beides/alles haben muss, also plus/addition. Die Antwort findest Du wie so oft unter A-Z, Nachteilsausgleiche und dann in der dort verlinken Unterlage. Diese kann man sich auch beim IA abfordern.

Die Anforderungen zum Erhalt des Parkausweises sind hoch und werden offenbar enger ausgelegt wie auch ich im familiären Umfeld erfahren musste. Die alte Faustregel mit weniger als 50 Meter Laufvermögen gilt nicht mehr. Auch zeitweise auf Rollstuhl angewiesen zu sein hat nicht im mir bekannten Fall ausgereicht. Man (VA) verlangte die dauerhafte Angewiesenheit. Auch Widerspruch und Artest des Facharztes half nicht.

Doch es gibt oft eine temporäre Hilflösung. Sozialämter stellen ggf begrenzte Parkausweise für den Wohnort aus. Fragen kann nicht schaden.

PS: Anfragen bitte immer an alle stellen.


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