Protokolländerung (Allgemeines)
Hallo rollo,
die wichtigste Frage "Wird es abgelegt und wenn ja wo>" wurde leider nicht beantwortet.
Auch fehlen hier Aussagen/ Hinweise:
Also, was geschieht mit dem Protokoll>
Welche Folgen hat es ggf>
Also, was wurde bzw. wurde auf Grund des Protokolls etwas veranlasst>
Kann man das Protokoll ggf. als Kriterium des § 84 Abs. 1 SGB IX einstufen>
Es bleibt JEDEM AN unbelassen ggf. eine Anmerkung/ Gegenrede zu einem Protokoll zu fassen und dieses dann auch in der Personalakte abzulegen sofern dort ein negatives Schriftstück abgelegt wurde. Man kann es aber auch einfach fertigen und selbst aufbewahren.
Die SchwbV war ja Beteiligte, also kann auch sie ein Protokoll/ Stellungsnahme fertigen und dieses dann dem AG zusenden mit der Bitte dieses seinem beizufügen.
Entscheidend ist immer die wichtige Frage: Warum, wozu wurde ein Protokoll gefertigt und welche Auswirkungen hat es ggf> Denn man kann u.U. durch eigenes Agieren hier Staub/ Wirkungen/Folgen auslösen, welche es sonst nicht gäbe. Ganz besonders, wenn es u.U in der eigenen Person berechtigte Gründe für das Handeln des AG gab.
Also, das weitere Handeln nun genau überlegen.