Protokolländerung (Allgemeines)

rollo, Tuesday, 31.07.2012, 08:48 (vor 5197 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

» "Wird es abgelegt und wenn ja wo>"
Es wird zur Personalakte gelegt.

» Also, was geschieht mit dem Protokoll>
» Welche Folgen hat es ggf>
» Also, was wurde bzw. wurde auf Grund des Protokolls etwas veranlasst>
Im Moment sind noch keine Konsequenzen für den MA entstanden da ich die entstandenen Nachteile aus dem Gespräch mit anderen Maßnahmen noch abwenden konnte. Meine Befürchtungen sind aber dahingehend, dass insgesamt ein negativer Touch auf der betroffenen Person liegt wenn ich nicht eine Korrektur des Protokolls veranlasse bzw. einen Anhang mit der Richtigstellung versende.
» Kann man das Protokoll ggf. als Kriterium des § 84 Abs. 1 SGB IX
» einstufen>
Ich denke ja. Aus meiner Sicht hat der AG schon ein Interesse den MA weiter zu beschäftigen aber seine direkten Vorgesetzen eben nicht. Deshalb ist es wichtig den korrekten Gesprächsverlauf im Protokoll wieder zu geben.
»
» Die SchwbV war ja Beteiligte, also kann auch sie ein Protokoll/
» Stellungsnahme fertigen und dieses dann dem AG zusenden mit der Bitte
» dieses seinem beizufügen
.
Wichtg für mich ist nach wie vor ob ein von mir angefertigter Anhang dem eigentlichen Protokoll beigefügt werden muß oder eben auch von den Vorgesetzten ignoriert werden kann>

» Also, das weitere Handeln nun genau überlegen.
Deswegen meine Anfrage in diesem Forum.

Mit freundlichen Grüßen
rollo


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