Anspruch VWL-Zahlung während der 72 Wochen krank (Allgemeines)

traute, Thursday, 08.09.2005, 07:28 (vor 6822 Tagen) @ hackenberger

hi bernd,
du hast völlig recht. wir sind nur für belange, die behinderung betreffen zuständig. bei mir landen auch 1000 fragen, für die aber der PR zuständig ist. bedauerlicherweise sind die PR mitglieder nicht immer fit...
traute


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