Wahl GSBV (Wahlen)
Hallo Cordula,
» Frage: Was bedeutet das jetzt für die SBV. Wird danach dann eine
» GSBV gebildet> Gewählt ja wohl nicht, denn es gibt ja nur die eine
» übergegangene SBV.
Grundsätzlich: Mitarbeitervertretungen werden IMMER gewählt, nie gebildet!
Hier bei nur einer SchwBV gibt es aber eine Ausnahme! Denn "Grundsätzlich" bedeutet ja immer auch, es kann Ausnahmen geben, wenn nicht der Regelfall gegeben ist. So ist es nun hier!
Die Antworten zum Thema "GSchwbV" findest Du in § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und besonders auch im Satz 2!
Weiter unter A-Z "Wahlen" und auf der Sonderseite Wahlen, siehe Link links, findest Du alles weitere zum Thema Wahlen.