Wahl GSBV (Wahlen)
Hallo Bernhard,
» Ich verstehe es so, dass es nun nach den Betriebsübergängen mehrere
» eigenständige Betriebe gibt welche jeweils einen örtlichen BR haben bzw.
» wählen. Ist das so zutreffend>
Nochmal der Vollständigkeit halber etwas genauer zur Vorgeschichte:
Aus einer Firma wurden Betriebsteile an verschiedenen Standorten in Deutschland herausgelöst. Es bildete sich eine neue GmbH mit 4 Betriebsteilen an 4 Standorten in Deutschland. An einem Betriebsteil gingen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung mit über. Die anderen Betriebsteile haben inzwischen jeweils einen neuen Betriebsrat gewählt, jedoch keine neue SBV (nur 1 bzw. gar kein Schwerbehinderter). Jetzt steht die Bildung des GBR an.
Ich denke aber, daß Deine weiteren schon erteilten Auskünfte genau für dieses Gebilde passend sind, oder>
Gruß, Cordula