Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Udo, Thursday, 08.09.2005, 08:27 (vor 6822 Tagen)

Hallo,

letztens meinte ein Kollege zu mir, daß die Schwerbehindertenvertretung nur für Schwerbehinderte (somit GdB 50) zuständig sei. Ist die Vertretung nicht auch für Gleichgestellte zuständig>

Gruß
Udo


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