Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)
Hallo Udo,
ja wir sind auch für Gleichgestellte "zuständig". Unsere Aufgaben und "Zuständigkeiten" ergeben sich aus § 95 SGB IX. Hierzu zählt u.a. auch die Beratung von Koll. welche noch in der Antragphase oder in den Überlegungen hierzu sind. Die Beteiligungsrechte betreffen die Gleichgestellten und Schwerbehinderte. In BR-Gremien dürfen wir aber nun wieder uns zu allen Themen/Fakten äußern.