Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 08.09.2005, 10:58 (vor 6822 Tagen) @ Udo

Hallo Udo,

ja wir sind auch für Gleichgestellte "zuständig". Unsere Aufgaben und "Zuständigkeiten" ergeben sich aus § 95 SGB IX. Hierzu zählt u.a. auch die Beratung von Koll. welche noch in der Antragphase oder in den Überlegungen hierzu sind. Die „Beteiligungsrechte“ betreffen die Gleichgestellten und Schwerbehinderte. In BR-Gremien dürfen wir aber nun wieder uns zu allen Themen/Fakten äußern.


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