Beurteilung der Tätigkeit des Schwerbehindertenvertreters (Allgemeines)

Frank Gaerke @, 91595 Burgoberbach, Thursday, 08.09.2005, 10:19 (vor 6822 Tagen)

Beamte werden in einem zeitlichen Rhythmus von vier(4) Jahren beurteilt.
(= Regelbeurteilung).
In einem konkreten Fall verhält es sich wie folgt:

Beurteilungszeitraum = 01.03.2001 bis 28.02.2005

Seit 01.12.2002 = Schwerbehindertenvertreter (örtlich)
zu 40 % freigestellt vom Dienst

Seit 01.01.2005 = Schwerbehindertenvertreter (Gesamtebene)
zu 100 % freigestellt vom Dienst

Fragestellung:

Wie und durch wen wird die Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter (= 40 % der Dienstzeit) beurteilt und wie wirkt sich dieser Anteil auf die Gesamtbeurteilung aus >

Vielen Dank im voraus für hoffentlich informative Antwort-Beiträge.


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