Urlaubsregelung bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand NRW (Zusatzurlaub)

Heinz SBV, NRW, Tuesday, 14.08.2012, 16:00 (vor 4296 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
» Denn auch für den Zusatzurlaub gibt es keine andere Rechte.

Schau dir mal bitte den nachfolgenden Link an, insbesondere den Abschnitt "Anspruch bei bevorstehender Rente"

Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen BIH

Demnach gibt es doch eine unterschiedliche Behandlung, entscheidend für den Zusatzurlaub ist danach der Jahresurlaub! Habe derzeit einen aktuellen Fall.

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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