Hemmung Stufenaufstieg TVöD w/behinderungsbedingter Leistungsmängel (Allgemeines)
Hallo zusammen,
nach 81/II SGB IX darf ein schwerbehinderter Beschäftiger wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden.
Ich beschäftige mich gerade mit einem Kollegen, bei dem der Stufenaufstieg nach TVöD wegen Leistungsmängel verzögert werden soll (§ 17 II S. 2 TVöD). Nach meiner Einschätzung sind die vorgebrachten Leistungsmängel jedoch krankheits-/behinderungsbedingt.
Wäre das eine Benachteiligung, die nicht zulässig ist>
In den einschlägigen Kommentaren bin ich nicht fündig geworden.
Viele Grüße
HEinz