Wer unterschreibt zuerst? (Umgang mit BR / PR)

Mukla, Berlin, Monday, 27.08.2012, 15:30 (vor 4278 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich vertrete derzeit unseren Schwerbehindertenvertreter und stelle mir die Frage, warum die Frauenvertretung unbedingt vor der SbV Vorgänge unterzeichnen darf/muss/soll>

Im LGG § 17 steht zwar, dass die Frauenvertretung vor dem Personalrat unterschreibt, aber nicht speziell auch vor der SbV... Da wir ja ein eigenständiges Gremium sind, sagt mir das also nicht, dass ich auf der gleichen Stufe wie der Personalrat stehe und auch auf die Unterschrift der FV warten muss.

Auch im PersVG oder im SGB IX habe ich nichts gefunden.

Wer kann mir also sagen, woher diese Regelung stammt und wo ich es finden kann!

Vielen Dank
Mukla


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