Wer unterschreibt zuerst? (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 27.08.2012, 15:50 (vor 4278 Tagen) @ Mukla

Hallo Mukla,

» Beteiligungsvorgänge aller Art: Beurteilungen, Versetzungen, Abordnungen
» usw. einfach alles, was die Dienststelle zur Beteiligung den
» Personalvertretungen vorzulegen hat...
Die SchwbV ist eine eigenständige Vertretung. Bedeutet der AG muss sie eigenständig gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen.

Also nicht ein Vorgang im Rundlauf!

Wichtig hier auch, diese Beteiligung muss sehr frühzeitig, also dann wenn der AG sich zum ersten Mal Gedanken dazu macht erfolgen. Denn sie muss lt. Gesetz zu einem Zeitpunkt erfolgen wo noch Einflussnahme möglich ist. Dieses bedingt also bevor der AG dieses dem BR/PR vorlegt, denn zu diesem Zeitpunkt hat der AG seine Entscheidung "in Stein gemeißelt". Weiter bedarf der BR/PR ja sie Stellungnahme der SchwbV. Ohne diese kann er wegen fehlenden Unterlagen den Vorgang zurückgeben/ ablehnen. Der AG darf sich nicht darauf berufen, dass die SchwbV den BR/PR informiert oder an der Sitzung teilnimmt. Dieses ist alles mit § 95 Abs. 2 SGB IX nicht vereinbar.


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