Wiedereingliederung bei Beamten (Allgemeines)

hajue, NRW, Tuesday, 11.09.2012, 17:56 (vor 5154 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, vielen Dank für die schnelle Antwort - aber:
du schreibst:
» eine Wiedereingliederung erfolgt im/ aus dem Krankenstand. Also ist der
» Status eines Beamten auch "krank = dienstunfähig".
In dem Text zu dem Link steht aber:Grundsätzlich gelten Beamte während der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung als dienstfähig und benötigen keine Krankmeldung. Dies widerspricht sich doch >!
hajue


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion