Wiedereingliederung bei Beamten (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 11.09.2012, 18:19 (vor 5154 Tagen) @ hajue

Hallo hajue,

da hast Du mich erwischt ;-). Was nun aber keine Entschuldigung sein sollte, habe halt etwas nicht richtig gelesen bevor ich geantwortet habe. Bin halt auch nicht perfekt.

Habe den Beitrag leider vorher nicht gelesen. Beamte erhalten grundsätzlich ja auch im Krankenstand das volle Gehalt.

In einem anderen Beitrag ist es klarer beschrieben. Auszug: Der Beamte/die Beamtin gilt während der Dauer des Hamburger Modells grundsätzlich als dienstfähig. Für den Teil, für den Arbeitsleistung nicht erbracht wird, erhält diese/dieser anteilig Dienstbefreiung.

Ich bin zwar auch Beamter aber ich war in den letzten ca. 15 Jahren meines Berufslebens nicht als/im Beamtenstatus beschäftigt. Weiter kenne ich daher auch das Thema BEM eigentlich nur aus sich von Beschäftigten welche unter das BetrVG fallen.

Du hast auch nicht den Grund der Frage erwähnt, könnte ja ggf interessant sein. Denn dann könnte man den Sinn der Frage besser einstufen und dann ggf passender antworten.

Denn der Status ist ja nebensächlich, da keine Auswirkung auf das BEM und Gehalt.

Der Anspruch eines Beamten auf Stufenweise Wiedereingliederung.


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