Rücktritt Vorsitzender Gesamtschwerbehindertenvertreter (Wahlen)
Hallo,
in unserer Gesamtschwerbehindertenvertretung ist der Vorsitzende aus persönlichen Gründen zurückgetreten und aus dem Gremium ausgeschieden.
Rückt jetzt sein Stellvertreter nach und kann den Vorsitz bis zum Ende der Wahlperiode übernehmen, wenn er dazu bereit ist und wir müssen einen neuen Stellvertreter wählen oder muss der Vorsitzende der Gesamtschwerbehindertenvertretung neu gewählt werden und wenn der Stellvertreter das auch gerne machen würde, muss er vom Stellvertreteramt zurücktreten und sich dann der Wahl zum Vorsitzenden stellen>
Und ist es richtig, dass der Gesamtschwerbehindertenvertretung dann jeweils pro Vertreter eine Stimme hat oder hat man soviele Stimmen, wie es Schwerbehinderte gibt, die man in der Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt>
In unserem Gremium gibt es unterschiedliche Meinungen dazu und es wäre sehr gut, wenn die Antwort auch die Rechtsgrundlagen enthalten würden.
Vielen Dank im voraus.