Rücktritt Vorsitzender Gesamtschwerbehindertenvertreter (Wahlen)

barevi, Bayern, Unterfranken, Tuesday, 25.09.2012, 07:15 (vor 5140 Tagen) @ GSV SDAG

Guten Morgen,

"A-Z" gibt Antwort http://www.schwbv.de/wahlen.html

Kein Stellvertreter mehr da - und nun>
Bei vorzeitigem Ausscheiden der Vertrauensperson rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt entsprechend für das vorzeitige Ausscheiden eines Stellvertreters (SGB IX §94 Abs. 7 Satz 4). Der Stellvertreter mit dem zweithöchsten Stimmenanteil wird dann erster Stellvertreter.

Ansonsten als Randbemerkung zur Stimmenzahl http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html

•Wichtig: Jede SBV hat bei der Wahl nur eine Stimme, egal, wie viele Schwerbehinderte / Gleichgestellte sie vertritt.

Schönen Tag noch
und viele Grüße
barevi

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