Rücktritt Vorsitzender Gesamtschwerbehindertenvertreter (Wahlen)
Guten Morgen,
"A-Z" gibt Antwort http://www.schwbv.de/wahlen.html
Kein Stellvertreter mehr da - und nun>
Bei vorzeitigem Ausscheiden der Vertrauensperson rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt entsprechend für das vorzeitige Ausscheiden eines Stellvertreters (SGB IX §94 Abs. 7 Satz 4). Der Stellvertreter mit dem zweithöchsten Stimmenanteil wird dann erster Stellvertreter.
Ansonsten als Randbemerkung zur Stimmenzahl http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html
Wichtig: Jede SBV hat bei der Wahl nur eine Stimme, egal, wie viele Schwerbehinderte / Gleichgestellte sie vertritt.
Schönen Tag noch
und viele Grüße
barevi
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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom