Daten von der Personalabteilung (Allgemeines)
Hallo Berty
» dafür eine rechtliche Grundlage>>>
» Ich verstehe den § 95 Abs. 3 SGB IX so, dass ich nur mit Zustimmung des
» betroffenen MA in die Personalakte schauen darf und den
» Feststellungsbescheid kopieren darf. Ist das korrekt>>>
Sorry, aber ich sehe das anders. Wenn der betroffende Mitarbeiter in seine PA schauen will, so darf er dich mitnehmen und du darfst mitreinschauen. Also ohne Beisein des Betroffenden kein Zugang zur PA
In dem §95 steht auch nicht, das du etwas aus der PA kopieren darfst, und sei es nur der Feststellungsbescheid.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."