Grundfreistellung (Freistellung)

Peter Molter @, Kaiserslautern, Thursday, 15.09.2005, 15:25 (vor 6807 Tagen)

Hallo,
jetzt muss ich doch mal fragen! In mehreren Threads ist von einer Grundfreistellung fuer die SchwBV von 6 Std. die Rede. Wo kann ich hier eine gesetzliche Grundlage dazu finden>

MfG
Peter Molter


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