Interessenkonflikt SBV / PR (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Wednesday, 17.10.2012, 11:26 (vor 4227 Tagen) @ uraxrax

Hallo Uschi,

» Die Personalratsvorsitzende untersagte ihr aber die Teilnahme an den
» Gesprächen,weil zur gleichen Zeit die Personalratssitzung stattgefunden
» hat, und die hätten Vorrang.
Das darf sie nicht! Es wäre Behinderung der Mandatsarbeit als SchwbV.

Der PR/BR-Vorsitzenden ist weder Chef des PR/BR noch Chef der SchwbV. Er ist gegenüber der SchwbV auch nicht weisungsgebunden.

Er darf auch hier nicht über PR/BR Mitglieder verfügen. Also, er kann KEIN PR/BR Mitglied zwingen zur Sitzung zu kommen.

Er kann ggf nur festhalten, auch im Protokoll, dass ein Mitglied seinen Pflichten nicht nach kommt.

Er müsste nur in diesem Falle entscheiden, liegt ein Verhinderungsgrund des PR/BR Mitgliedes vor, der es zulässt ein Ersatzmitglied zu laden.

Wenn kein erlaubter Verhinderungsgrud gegeben ist, muss der Platz in dieser Sitzung leer bleiben.

Hier muss also die SchwbV für sich entscheiden, welchem Termin gebe ich den Vorrang. Man kann aber auch den 2. Stelli zum Vorstellungsgespräch senden, wenn die VPSchwb und der 1. Stelli verhindert sind. Ggf auch verhindert wegen mehrerer zeitgleicher Termine.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion