sbM von Überstunden ausgenommen, Verstoß § 1 AGG? (AGG)

sbv-ratschlag, Wednesday, 24.10.2012, 16:12 (vor 4214 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns wurden vom AG Überstunden Anfang Okt. 2012 beim BR pro MA von mtl. 20 Std. bis Ende Dezember 2012 angeordnet, was der BR aufgrund von Stellenabbau im Vorjahr abgelehnt hat. Es wurde die SBV nicht informiert. Der AG verstieß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX. Er wurde von der SBV auf den $ 156 SGB IX hingewiesen.

Diese Woche beantragte der AG erneut Überstunden beim BR. Sie sind diesmal nicht angeordnet sondern sind freiwillig (20 Std./MA und Monat Nov. + Dez. Die SBV wurde wieder nicht vorab informiert.

Nun sind im Antrag des AG schwerbehinderte Menschen (sbM) von den geplanten Überstunden bzw. Mehrarbeit "selbstverständlich" ausgeschlossen. D.h., es ist als sbM nicht möglich in der Zeit November und Dezember 2012 Überstunden zu machen. Ist das möglich> Widerspricht dies nicht dem § 1 AGG>

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage im Voraus.

Viele Grüße
Michael


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