sbM von Überstunden ausgenommen, Verstoß § 1 AGG? (AGG)

hackenberger, Wednesday, 24.10.2012, 18:10 (vor 4214 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

grundsaetzlich unterliegt jegliche Mehrarbeit, egal ob angeordnet, freiwillig oder ggf nur geduldet der Mitbestimmung durch den BR. Der AG kann also eine verweigerte Zustimmung des BR nicht durch "freiwillige" Mehrarbeit unterlaufen. Hier sollte der BR dann handeln und seine MB einfordern.

Ebenso unterliegt grundsaetzlich jegliche Mehrarbeit dem § 95 Abs. 2 SGB IX. Unter den § 124 SGB IX faellt aber nur angeordnete Mehrarbeit, denn freiwillig muss ja keine geleistet werden. Also ist dieser hier nicht in.Anspruch zu nehmen.

Verweigert nun der AG nur Schwerbehinderten und Gleichgestellten Mehrarbeit ohne dass sich diese auf § 124 SGB IX berufen, erlaubt diese aber Nichtbehinderten, so ist von eine Diskriminierung also Verstoss gegen AGG § 1 auszugehen.


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