Weitergabe der Integrationsvereinbarung? (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 24.10.2012, 18:15 (vor 4210 Tagen) @ jp

Hallo,

die Integrationsvereinbarung ist JEDEM AN bekanntzugeben. Denn sie hat rechtlich den.Status einer BV und wird Bestandteil des ArbV. Du kannst also jedem Betroffenen eine Kopie aushaendigen und der kann diese dann dem RA weiterleiten.

http://www.staufenbiel.de/expertentipps/antwort/article//darf-eine-betriebsvereinbarung-kopiert-und-an-mitarbeiter-ausgehaendigt-werden.html


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