Zusammensetzung (BEM)

jottde, nrw, Tuesday, 30.10.2012, 19:11 (vor 4222 Tagen)

hallo Allerseits,

in unserem Betrieb befindet sich i.M. ein schwer herzkranker schwerbehinderter Lagerarbeiter in der Wiedereingliederung. Die GL will ihn gerne loswerden und sagt nun, er könne dort auf lange Sicht nicht weiterarbeiten und einen anderen Arbeitsplatz gäbe es nicht... was zu beweisen bliebe.

Die Geschäftsleitung hat wohl mittlerweile doch mitbekommen, das eine BEM erforderlich ist (es gab noch nie eine) ..und hat den SB, den BR, die SBV, die Betriebsärztin und das Integrationsamt nächste Woche unter dem "Motto" betriebliche Wiedereingliederung eingeladen...

Ist das jetzt ein BEM> Doch wohl eher nicht... der Mitarbeiter wurde nicht gefragt und es wurde auch kein Erstgespräch mit ihm geführt.

Bei dem Gespräch wird auch der Anwalt der GL zugegen sein und der AN kann seinen RA auch mitbringen....ist das korrekt>>

LG jottde


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