Zusammensetzung (BEM)

hackenberger, Tuesday, 30.10.2012, 20:00 (vor 4217 Tagen) @ jottde

Hallo,

habt ihr keine BV zum Thema BEM, wo Ablauf, Inhalt und Zusammensetzung des BEM Teams geregelt ist> Es zeigt sich ja hier, dass eine solche Regelung sehr sinnvoll und hilfreich ist. Der BR hat hier auch gute "Karten" um eine gute Regelung zu erreichen. Denn vieles betrifft die erzwingbare Mitbestimmung § 87 BetrVG, also ggf bis zur Eingungsstelle.

Es ist nicht verbiten, dass der AG ggf einen Rechtsbeistand hinzuzieht. Der AN kann ggf auch aussteigen.

Hier kann man aber vermuten, dass der AG bestimmte Absichten anstrebt. Die SchwbV sollte hier mit dem Betroffenen vorher ein Gespräch mit dem IA suchen.

Sollte es zu einer Kündigung kommen müsste das ArbG prüfen ob der AG alles ihm zumutbares ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Die SchwbV und BR sollten sich vor allem vor dem Gespräch Gedanken über eine Beschäftigungsmöglichkeit machen. Auch um Aussagen des AG wiederlegen zu können.


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