Teilnahme an Sitzungen der MAV (Kirche)

hackenberger, Friday, 16.09.2005, 09:24 (vor 6803 Tagen) @ König

Hallo,

erst einmal Glückwunsch zur Wahl zum Mandat. Ich gehe einmal davon aus, dass Du mit Schwerbehindertenbeauftragten die Vertrauensperson der Schwerbehinderten gem. SGB IX meinst.

So nun zu Deiner Frage:

Ich kann hier nur dieses Thema für den Bereich des BetrVG beantworten. Du müsstest dann diese Antworten anhand der jeweils geltenden/ anzuwendenden MAV-Ordnung gespiegelt werden.

Bereich: BetrVG

Der Vorsitzende des PR/BR hat gem. dem PersVG/BetrVG die Mitglieder incl. der Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig (s. z.B. BetrVG § 29) und unter Mitteilung der TO einzuladen. Alle Unterlagen zur Sitzung sind ALLEN zur Verfügung/ zur Einsicht bereit zu stellen/halten.

Sofern eine Geschäftsordnung hier besagt, dass die Unterlagen in Kopie überlassen werden oder ggf. elektronisch bereitgestellt werden (kann so gehändelt werden), so gilt dieses hier auch für die SchwbV.

Die SchwbV hat hier das gleiche Recht wie jedes BR/PR-Mitglied (s. SGB IX § 95 (4). Sie hat ferner auch das Recht sich zu allen TO-Punkten zu äußern, also mit zu reden. Sie hat nur "leider" kein Mitbestimmung (Abstimmungsrecht). Dieses kann sie aber ggf. dadurch kompensieren, dass sie sehr gut überzeugt (redet/argumentiert) und so die BR-Mitglieder überzeugt in ihrem Sinne abzustimmen.

Also, auch Dir steht die Einladung und TO zu und zwar so rechtzeitig, dass Du dich auch vorbereiten kannst. Geschieht die Ladung nicht rechtzeitig icnl. TO sind ggf. alle Beschlüsse nicht rechtswirksam.

Weiter, auch allg. Themen können in den Regelungsbereich des SGB IX fallen, also auch Schwerbehinderte im einzelnen oder in der Gruppe betreffen. Daher könnte eine nicht ordnungsgemäße Ladung einen Grund ergeben die Beschlüsse des BR/PR gem. § 95 SGB IX (4) auszusetzen. Das bedeutet in den nächsten 7 Tagen eine neue Sitzung und alles noch einmal.

Du siehst, hier ist ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Vorsitzenden angebracht. Vermittele ihm Deine berechtigten Interessen. Auch, dass Du nicht gerne die sonst hier vorgesehenen Möglichkeiten zurückgreifen möchtest.


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