SBV-Teilnahme an Sitzungen der Mitarbeitervertretung (MAV) (Kirche)
Bei den Teilnahmerechten der Vertrauensperson an den Situngen der Mitarbeitervertretung (MAV) dürfte das einschlägige Kirchenrecht zu beachten sein. Nähere Infos dazu unter
www.schwbv.de/forum/board.php>category=20
www.schwbv.de/kirche.html