SBV-Teilnahme an Sitzungen der Mitarbeitervertretung (MAV) (Kirche)

Wolfgang E., Friday, 16.09.2005, 16:52 (vor 6802 Tagen) @ König

Bei den Teilnahmerechten der Vertrauensperson an den Situngen der Mitarbeitervertretung (MAV) dürfte das einschlägige Kirchenrecht zu beachten sein. Nähere Infos dazu unter

www.schwbv.de/forum/board.php>category=20
www.schwbv.de/kirche.html


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