Unterrichtung des AG (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.11.2012, 20:38 (vor 4182 Tagen) @ hackenberger

Hallo Kai,

mE darfst Du den AG gar nicht über Anträge, ganz egal ob Schwerbehinderung oder Gleichstellung, berichten, wenn Du nicht ausdrücklich vom antragsteller ermächtigt wurdest.
Denn durch diese Offenbarung nimmst Du dem Antragsteller damit seine freien Entscheidungsmöglichkeiten, entweder den Antrag doch nicht abzuschicken oder aber auch die AA (bei Gleichstellung) davon zu überzeugen, denn AG nicht zu befragen oder dem AG das Ergebnis der Antragstellung nicht zu offenbaren.
Damit verstösst Du mE ganz klar gegen deine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

Im Übrigen warten viele AAs ganz absichtlich mit der Versendung von Formularen für Stellungnahmen ganz bewußt 3 Wochen, um den vorläufigen Rechtsschutz sicher wieder hergestellt zu haben, wenn der AG das Formular erhält. Das würdest Du bei vorzeitigem Plappern tendenziell unterlaufen. Und wenn sich eine solche Plapperei 'rumspricht, bist du unabhängig von der juristischen Relevanz erledigt und kannst eigentlich gleich zurücktreten, denn das Vertrauen Deiner "Schäfchen" ist deine Existenzberechtigung als SBV.

Im Übrigen bist Du auch kein Vormund, der alles besser weiß.

--
&Tschüß

Wolfgang


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