Verkauf von Betriebsteilen (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 20.11.2012, 14:17 (vor 5084 Tagen) @ zick

Hallo,

zu erst einmal der Hinweis, Beschäftigte/ Arbeitnehmer sind keine Sache, wrrden also auch nicht gehandelt oder verkauft.

Bei einem Betriebs- oder wie hier Teilbetriebsübergang wird betroffenen Beschäftigten das Anfebot gemacht mit zum neuen Eugentümer zu wechsel. Sie können dem Übergang widersprechen, was dann aber oft eine betriebsbedingte Kündugung zur Folge hat. Wichtig hier die ordnungsgemäße Information und Aufklärung der Betroffenen.

Hierzu findet man vieles im Web. Z.B. hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html

PS: SBV nicht SB-B ;-)


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