Rente wegen voller EM - Arbeitsverhältnis nach TVöD (TVöD / TV-L)

hackenberger, Thursday, 22.11.2012, 16:48 (vor 4180 Tagen) @ Annabella822

Hallo,

bitte doch unbedingt beachten,

Wir sind hier ausschließlich ein Forum für betriebliche Mandatsträger. Können daher Anfragen von Betroffenen hier nicht behandelt.

Zu Fragen zum SGB IX gibt es in Betrieben die SchwbV/SBV oder ggf BR.

Für Rentenfragen gibt es andere externe Fachleute wie auch zB Rentenberater.

SchwbV sollten sich aus Rentenfragen heraushalten. Denn sie laufen hier sehr schnell große Gefahr zivilrechtlich in Haftung genommen werden. [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=15245]Darauf habe ich ja schon hingewiesen[/link].

PS: Wenn hier gegen einen TV verstoßen wurde, können auch nachträglich noch arbeitsrechtlich Folgen entstehen. Denn der TV ist Bestandteil des ArbV und bindend und verbindlich für Beide, also AG und AN. Gleiches gilt auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder wenn der TV lt. ArbV Abwendung findet oder wenn ein allgemeinverbindlicher TV zur Anwendung kommt. Da schütz auch das Nichtwissen, ggf auch Nichtwissen über die Anwendung eines allgemeinverbindlichen TV nicht. Hier müssen Beschäftigte sich ggf informieren wenn kein besonderer TV zur Anwendung kommt, ob für ihre Branche ein TV gilt der als allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Da ist es dann ggf auch unerheblich ob man eine EM-Rente in Anspruch genommen hat oder nicht. Die Pflichten der AN aus dem ArbV sind zwingend und eine Missachtung könnte letztlich sogar eine Kündigung zur Folge haben.


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