Stillegung/Verlegung Abteilung, Versetzung akzeptieren? (Kündigung)

Biggi0001, Monday, 19.09.2005, 20:09 (vor 6811 Tagen)

Einige Abteilungen werden komplett von einem Standort in die zum Pendeln zu weite Zentrale verlegt - ist ein Schwerbehinderter verpflichtet(!), sich (obwohl er nicht umziehen kann/möchte aus pers. Gründen) auf den nun dort bestehenden Arbeitsplatz zu bewerben, obwohl er nicht umziehen möchte/kann>

Falls er dies nicht tut, greift trotzdem der besondere Kündigungsschutz und MUSS er auf einem anderen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden - sofern einer frei ist/wird>

Soweit ich es verstehe, muss für den Schwb nicht "freigekündigt" werden, aber wie ist es in diesem Fall mit der Sozialauswahl etc> Müssen die weiterhin an der Arbeitsstätte verbleibenden Arbeitnehmer aus den verbleibenden Abteilungen bei der drohenden Kündigung aus betrieblichen Gründen in die Sozialauswahl miteinbezogen werden, so daß der Kollege ggf. doch dort verbleiben kann>

Es eilt leider sehr.

Vielen Dank im Voraus!!

Liebe Grüße, Biggi0001
biggi0001@aol.com


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